Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsaufträge zwischen Aritmos Yvonne Rupf, Bleiki 2, 8260 Stein am Rhein (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).
§2 Leistungsgegenstand / Umfang der Dienstleistungen
Die Aritmos erbringt Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen in den folgenden Kernbereichen:
- Rechnungswesen & Treuhand: Führung und Unterstützung in der Finanz-, Betriebs- und Anlagenbuchhaltung, Erstellung von Abschlüssen sowie Kostenträger- und Profitcenter-Rechnungen für Unternehmen und Institutionen.
- Gesundheitswesen-Spezifische Leistungen: Aufbereitung regulatorischer Statistiken (z. B. ITAR_K, Krankenhausstatistik) sowie Fachberatung und Begleitung bei REKOLE®-Zertifizierungen und deren Umsetzung.
- Projektleitung & IT-Beratung: Planung, Konzeption und Leitung von Projekten zur Einführung von Softwarelösungen (insb. Klinikinformationssysteme und ERP-Systeme), inkl. Stammdatenpflege, Reporting und Dokumentation.
- Betriebswirtschaftliche Beratung: Erstellung von Konzepten, Prozessoptimierung sowie allgemeine Treuhand- und Beratungsdienstleistungen für verschiedene Rechtsformen (Vereine, Gesundheitsinstitutionen, Kapitalgesellschaften, KMUs und Einzelfirmen).
Der genaue Leistungsumfang wird jeweils in einem separaten Einzelauftrag oder einer Auftragsbestätigung definiert.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Rechtzeitige Bereitstellung: Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten (z. B. Belege, Stammdaten, Zugriff auf Software-Systeme) rechtzeitig, vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung zu stellen.
- Besondere Fristen: Bei Dienstleistungen mit gesetzlichen oder regulatorischen Einreichungsfristen (z. B. ITAR_K, Spiges, REKOLE®-Audits) hat der Kunde die erforderlichen Unterlagen innerhalb der vereinbarten Vorlaufzeiten zu liefern. Verzögerungen, die durch verspätete Zulieferung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
- Systemzugriffe: Sofern die Leistungserbringung in der Software des Kunden erfolgt (z. B. OPALE, ABACUS, KIS), stellt der Kunde die notwendigen Zugriffsrechte und eine funktionsfähige IT-Infrastruktur sicher.
- Verantwortung für Inhalte: Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der gelieferten Daten und die daraus resultierenden geschäftlichen Entscheidungen verbleibt beim Kunden.
§4 Haftung und Gewährleistung
- Sorgfaltspflicht: Aritmos verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
- Ausschluss des Erfolgs: Die Beratung erfolgt als Dienstleistung im Sinne eines Auftrags (Art. 394 ff. OR). Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
- Haftungsumfang: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Aritmos haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Hilfspersonen: Die Haftung für Hilfspersonen (gemäss Art. 101 OR) wird vollumfänglich wegbedungen.
- Indirekte Schäden: Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust oder Betriebsausfall) oder Drittschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Verantwortung für Software-Entscheidungen: Bei der Beratung zur Einführung von Software (z.B. OPALE) haftet der Dienstleister nicht für Fehlfunktionen der Software selbst oder für Schäden, die durch den Software-Hersteller verursacht werden.
- Mitwirkung des Kunden: Für Schäden, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Informationen seitens des Auftraggebers entstehen, übernimmt Aritmos keine Haftung.
§5 Annullierungskosten
Wenn Termine weniger als 24h zuvor abgesagt werden hat Aritmos grundsätzlich das Recht, diese zu 100% zu verrechnen. In der Praxis und bei guten Kunden agieren wir sehr kulant, wenn plausible Begründungen vorliegen.
§6 Zahlungskonditionen
Alle Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen zu bezahlen. Danach werden 5% Verzugszinsen verrechnet.
§7 Urheber- & Nutzungsrechte
- Geistiges Eigentum: Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Rechte an den vom Dienstleister erstellten Konzepten, Dokumentationen, Vorlagen, Kalkulationsmodellen und anderen Arbeitsergebnissen verbleiben ausschliesslich beim Dienstleister.
- Nutzungsrecht des Kunden: Der Dienstleister räumt dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Eigengebrauch zu nutzen.
- Einschränkung: Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte (ausserhalb der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Revisionspflichten des Kunden), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
- Know-how: Der Dienstleister ist berechtigt, die bei der Durchführung des Auftrags gewonnenen Erkenntnisse, Methoden und das allgemeine Know-how für die Betreuung anderer Kunden zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Daten des Kunden preisgegeben werden.
§8 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Geheimhaltung: Der Dienstleister verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie kaufmännische und technische Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten. Diese Pflicht bleibt auch nach Ende des Auftrags so lange bestehen, wie ein berechtigtes Interesse daran besteht.
- Datenschutz (DSG/DSGVO): Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes, DSG). Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung.
- Besondere Datenkategorien: Im Rahmen von Projekten im Gesundheitswesen (z. B. KIS-Einführungen) verpflichtet sich der Dienstleister zum besonders sorgsamen Umgang mit Patientendaten. Ein direkter Zugriff auf medizinische Daten wird auf das für die technische oder administrative Projektabwicklung absolut notwendige Minimum beschränkt.
- Beizug von Dritten: Sofern der Dienstleister zur Vertragserfüllung Dritte beizieht (z. B. spezialisierte IT-Subunternehmer), werden diese denselben strengen Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen unterstellt.
- Datensicherheit: Der Dienstleister trifft die angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff und Verlust zu schützen.:
Aritmos und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten. Diese Pflicht bleibt auch nach Ende des Auftrags so lange bestehen, wie ein berechtigtes Interesse daran besteht.
§9 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Aritmos sowie auf alle daraus entstehenden Streitigkeiten ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen (wie dem UN-Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Aritmos (derzeit Schaffhausen).
Vorbehalt: Aritmos ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz oder jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen.
